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Die Flugausbildung umfasst mindesten 10 Flugstunden, in denen mindestens diese Inhalte enthalten sein müssen:
- 20 Alleinstarts und -landungen
- An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen und durch Kontrollzonen
(Flugverkehrsverfahren, Sprechfunk)
- ein Navigationsdreiecksflug von mehr als 270 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung
auf 2 vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen
- ein zweiter Navigationsdreiecksflug von mehr als 270 km im Alleinflug (Flugauftrag)
- praktische Einweisung zur Beherrschung des Reisemotorseglers in besonderen Flugzuständen
Eine Dauer der Ausbildung ist zur Zeit nicht festgelegt. Die Prüfung wird vom Luftamt Nordbayern abgenommen und beinhaltet eine theoretische und praktische Ergänzungsprüfung zur vorhandenen Lizenz.
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