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Gültigkeit der Segelfluglizenzen Drucken

LuftfahrerscheinEine wichtige Information für alle Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer, die auch die Berechtigung für TMG besitzen:

Es war bisher die von vielen übereinstimmende Interpretation der LuftPersV so, dass die Starts und Landungen, die man für das Ausüben der Segelflugberechtigung braucht, gemeinsam mit den Starts und Landungen mit dem TMG gezählt werden konnten, um die erforderliche Anzahl von 25 Starts in den letzten 24 Monaten vorweisen zu können. Diese Regelung scheint nun überholt zu sein.

Künftig bzw. ab sofort gelten für den Segelflug nur noch die reinen Starts und Landungen, die auf Segelflugzeugen durchgeführt wurden. Ein entsprechendes Schreiben vom BMVBS wurde bereits von LVB Landesausbildungsleiter Peter Hofmann an die Ausbildungsleiter und Fluglehrer weitergeleitet. Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden.

Wir bitten darum, im eigenen Interesse darauf zu achten, dass die erforderlichen Starts vor jedem Start vorhanden sind. Fehlende Starts dürfen nur mit Flugauftrag und unter Aufsicht eines Fluglehrers nachgeholt werden. Ob diese Flugaufträge auch über das Einsehen der Platzrunde hinaus erteilt werden dürfen, auch darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Deshalb sollte man es am besten gar nicht so weit kommen lassen und lieber regelmäßig Starts durchführen.(jz)

 
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