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Fluglehrerversammlung in Regensburg Drucken

Franz Klimt, GruppenfluglehrerErstmals lud Franz Klimt als Gruppenfluglehrer für den Bereich Oberpfalz am 14. März 2009 zur Fluglehrerversammlung nach Oberhinkofen (Regensburg) ein. Dabei wurden wir von LSV-Vorstand Friedrich Lechner in seinem Clubraum herzlich Willkommen geheißen.

Unser Ehrenmitglied und ehemaliger Gruppenfluglehrer Josef Häupl wünschte Klimt viel Erfolg bei seinen Taten. Quasi als "letzte Amtshandlung" übergab Häupl einen Korb Brezen an die Runde und bedankte sich für die stets gute Zusammenarbeit.

Nach einer umfangreichen Analyse des Ausbildungsberichts erläuterte Klimt die aktuellsten Änderungen, die uns für die Ausbildung der Segelflugschüler tangieren. Es gab einige Anpassungen in der Segelflugbetriebsordnung, die sich vor allem im Bereich Hangflug wiederfinden.

Klimt stellte eine Art  "Ausweis" vor, der als Leistungsnachweis für Segelflugpiloten mit abgeschlossener Ausbildung dienen soll. Damit soll verhindert werden, dass neuen Piloten in ein Motivationsloch fallen.

Diskussionen gab es weiterhin über immer aktuelle Themen, wie zum Beispiel dem Einsatz des Flarms, der keinesfall als Ersatz für Luftraumbeobachtung dient. Durch seine Kontakte als Berufspilot mit der Vereinigung Cockpit (VC) wies Klimt darauf hin, dass die Verletzung von Lufträumen dazu führt, dass VC mehr und mehr fordert, Lufträume für die Verkehrsfliegerei zu reservieren. Wir müssen im Rahmen unserer Vereinsarbeit weiter daran arbeiten, die Piloten aufzuklären und zu sensibilisieren.

Schließlich war ein Thema die "Erleichterungen" beim Einfliegen in die Tschechische Republik. Dabei stellte sich heraus, dass Regelungen, die bereits vor Jahren gegolten haben, lediglich neu verfasst wurden und durchaus noch Gültigkeit haben und somit ein unangekündigter Einflug nicht erlaubt ist. Die NfL I 188/08 ist hier nach wie vor zu beachten! Eine neue Regelung soll es angeblich im Laufe dieses Jahres geben.

Den Abschluss bildete als Gesprächsstoff die sogenannte ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung), wo nun das Bayrische Verwaltungsgericht in einem konkreten Fall entschieden hat und als großer Erfolg zu werten ist. Nachzulesen ist das Urteil hier.

 
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