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Ausbildung zum Privatpiloten PPL (A) nach JAR-FCL Drucken
Beitragsinhalt
Allgemeines
Unser Schulflugzeug
Umfang der Erlaubnis
Ausbildungsbeginn und Voraussetzungen
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Gültigkeit und Verlängerung
Dauer
Kosten
Was kommt nach dem Schein?
Interessiert?

Praktische Prüfung

Die bestandene praktische Prüfung stellt den Abschluss der Ausbildung dar. Die Prüfung wird auf dem zur Ausbildung verwendeten Flugzeugmuster abgelegt. Der Prüfungsflug findet mit einem amtlichen Prüfer statt. Die praktische Prüfung kann in ein oder zwei Abschnitten mit einer Dauer von jeweils ca. einer Stunde abgelegt werden.

Die Prüfung besteht normalerweise aus fünf Abschnitten mit mehreren Aufgaben, die jeweils einzeln bestanden werden müssen. Falls eine Übung nicht bestanden wurde, gilt der gesamte Abschnitt insgesamt als nicht bestanden.

Wenn nur einer der fünf Abschnitte nicht bestanden wurde, kann dieser Abschnitt wiederholt werden. Falls mehr als ein Abschnitt nicht bestanden wurde, muss die gesamte praktische Prüfung wiederholt werden. Die gesamte praktische Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.