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Ausbildung zum Privatpiloten PPL (A) nach JAR-FCL Drucken
Beitragsinhalt
Allgemeines
Unser Schulflugzeug
Umfang der Erlaubnis
Ausbildungsbeginn und Voraussetzungen
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Gültigkeit und Verlängerung
Dauer
Kosten
Was kommt nach dem Schein?
Interessiert?

Theoretische Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise sollte die theoretische Prüfung bis zum ersten Alleinflug abgelegt werden.

Die theoretische Prüfung wird bei der zuständigen Erlaubnisbehörde (bei uns: Luftamt Nordbayern in Nürnberg) abgelegt. Diese Prüfung ist eine „schriftliche“ Prüfung in den genannten 8 Fächern, die am PC abgelegt wird. Die Prüfungsdauer pro Fach beträgt ca. eine Stunde.

Pro Prüfungsfach werden mindestens 20 bekannte Fragen aus einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Fragenkatalog gestellt. Die Antwort erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren, wobei von den vier angebotenen Antworten immer genau eine richtig ist. Ein Prüfungsfach ist bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat.

Die theoretische Prüfung kann in einem oder mehreren Abschnitten (im Grenzfall: 1 Prüfungsfach pro Abschnitt) abgelegt werden, wobei alle Prüfungsteile innerhalb von 12 Monaten bestanden werden müssen. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten (ab dem Datum des Bestehens) für den Erwerb eines PPL (A) akzeptiert.