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Ausbildung zum Privatpiloten PPL (A) nach JAR-FCL Drucken
Beitragsinhalt
Allgemeines
Unser Schulflugzeug
Umfang der Erlaubnis
Ausbildungsbeginn und Voraussetzungen
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Gültigkeit und Verlängerung
Dauer
Kosten
Was kommt nach dem Schein?
Interessiert?

Ausbildungsbeginn und Voraussetzungen

Die Ausbildung zum PPL (A) erfolgt individuell. Deshalb können Sie bei uns jederzeit mit der Ausbildung beginnen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllte sein:

  • Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
  • Mindestalter zur Erlangung der Lizenz: 17 Jahre
  • Körperliche Tauglichkeit (fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 oder 1 – „Medical“). Das Medical wird von einem speziellen Fliegerarzt ausgestellt.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/in als unzuverlässig erscheinen lassen. Diesbezüglich führen die Behörden eine amtliche Sicherheitsüberprüfung durch.
  • Nachweis über die Teilnahme an einen Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. 1 Jahr alt) oder an einem Erste-Hilfe-Lehrgang.
  • Minderjährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Mitgliedschaft im Aero-Club Weiden e. V.

Weiterhin müssen zu Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Passbilder
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Nachweis über die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis; das Zeugnis selbst wird direkt an die zuständige Erlaubnisbehörde geschickt.
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren.
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.