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Ausbildung zum Privatpiloten PPL (A) nach JAR-FCL |
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Ausbildungsbeginn und Voraussetzungen
Die Ausbildung zum PPL (A) erfolgt individuell. Deshalb können Sie bei uns jederzeit mit der Ausbildung beginnen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllte sein:
- Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
- Mindestalter zur Erlangung der Lizenz: 17 Jahre
- Körperliche Tauglichkeit (fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 oder 1 – „Medical“). Das Medical wird von einem speziellen Fliegerarzt ausgestellt.
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/in als unzuverlässig erscheinen lassen. Diesbezüglich führen die Behörden eine amtliche Sicherheitsüberprüfung durch.
- Nachweis über die Teilnahme an einen Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. 1 Jahr alt) oder an einem Erste-Hilfe-Lehrgang.
- Minderjährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Mitgliedschaft im Aero-Club Weiden e. V.
Weiterhin müssen zu Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Passbilder
- Kopie der Geburtsurkunde
- Nachweis über die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis; das Zeugnis selbst wird direkt an die zuständige Erlaubnisbehörde geschickt.
- Erklärung über schwebende Strafverfahren.
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
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