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Ausbildung zum Privatpiloten PPL (A) nach JAR-FCL Drucken
Beitragsinhalt
Allgemeines
Unser Schulflugzeug
Umfang der Erlaubnis
Ausbildungsbeginn und Voraussetzungen
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Gültigkeit und Verlängerung
Dauer
Kosten
Was kommt nach dem Schein?
Interessiert?

Umfang der Erlaubnis

Die Lizenz PPL(A) nach JAR-FCL berechtigt Sie zu einer nicht gewerbs- oder berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer im nicht gewerblichen Luftverkehr. Mit ihr dürfen Sie einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (deutsche oder JAA-Zulassung) mit einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg nach Sichtflugregeln (VFR) am Tage führen. Darunter fallen alle typischen zwei- bis viersitzigen Sportflugzeuge. Die Erlaubnis schließt die CVFR-Berechtigung ein, mit der Sie die für die gewerbliche Luftfahrt reservierten Lufträume mit Hilfe der Radar-Lotsen nutzen können.

Die Lizenz wird von allen JAA-Staaten ohne Prüfung und ohne weitere Formalitäten anerkannt. Mit ihr sind grenzüberschreitende Flüge sowie Flüge im Ausland möglich. Außerdem dürfen auch im Ausland gecharterte Flugzeuge geflogen werden.

Der PPL (A) kann um zusätzliche Berechtigungen und Class-Ratings erweitert werden, z. B. Schlepp-Berechtigung, Nachtflug, Motorsegler, schwerere – auch mehrmotorige - Flugzeuge, Wasserflugzeuge usw.