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Ausbildung zum Privatpiloten PPL (A) nach JAR-FCL |
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Gültigkeit und Verlängerung
Die Lizenz selbst wird für fünf Jahre ausgestellt; die Verlängerung dieser ist eine reine Formsache. Die Klassenberechtigungen jedoch gelten jeweils für 2 Jahre und werden verlängert, wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Berechtigung mehr als zwölf Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen sind. Davon muss mindestens eine Stunde ein Übungsflug mit einem Fluglehrer durchgeführt werden. Jeder Flugbegeisterte wird jedoch schon aus eigenem Antrieb heraus mehr als das gesetzlich geforderte Minimum fliegen. Abgesehen davon ist das regelmäßige Fliegen und In-Übung-Halten von großer Bedeutung für das "Sichere Fliegen".
Bei Nichterfüllung der Verlängerungsvoraussetzungen können diese auch durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer ersetzt werden (d. h. Wiederholung der praktischen Prüfung).
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